BMI schlägt Gebührenverordnung für neuen Personalausweis vor

Das BMI gab heute in einer Pressemitteilung den Entwurf der Gebührenverordnung für den neuen Personalausweis bekannt. Demnach soll der neue Personalausweis regulär mit 28,80 € zu Buche schlagen. Der Verwaltungsanteil der Kommunen beträgt dabei 6 €, so dass für die Herstellung und Personalisierung der Karte und den PIN-Brief mit Versand je Ausweis 22,80 € entfallen. In Anbetracht der enthaltenen Chip-Technik und Kartenkörpermaterial ein durchaus marktüblicher Preis.

Fair erscheint auch die Verwaltungskostenverteilung für die Aktivierung, Sperrung und Entsperrung der Online Ausweisfunktion und der eID-PIN. So ist das nachträgliche Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion, das Ändern der Adresse und die Sperrung im Verlustfall kostenfrei. Die nachträgliche Aktivierung der Online-Ausweisfunktion (wenn der Bürger die eID-Funktionen bei der Ausgabe deaktiviert haben wollte), die Entsperrung nach Verlust und die Entsperrung der PIN erfordert jeweils eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 6,00 €.

So ist der Weg “zurück”, d.h. Sperrung oder Deativierung der Online-Ausweisfunktion immer ohne Mehrkosten möglich. Wünscht der Bürger jedoch aus – bisher meist vollkommen unbegründeter – Skepsis eine deaktivierte Online-Ausweisfunktion fallen nachträgliche Mehrkosten an.

Um die Kosten für die Sperrung und Entsperrung der Online-Ausweisfunktion nicht unnötig höher zu treiben wenn man seinen Ausweis nur “mal verlegt” hat bieten Dienstanbieter wie Synchronity und FUJITSU die Möglichkeit einer temporären Deaktivierung des Ausweises in deren Systemen – sofern der Bürger dort bereits als Kunde registriert war.

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